Steuerrückerstattung

Wir übernehmen die Prüfung der Erstattungsfähigkeit Ihrer geschäftsbezogenen Vorsteuerausgaben in Korea und organisieren anschliessend das Vergütungsverfahren mit den koreanischen Steuerbehörden.

Wie im koreanischen Restriction of Special Taxation Act festgelegt, kann die Vergütung der Vorsteuer für folgende Fälle vorgenommen werden:

  •        Ausgaben für Büromaterial und -ausstattung
  •        Kommunikationskosten
  •        Werbeaufwendungen
  •        Verpflegungs- und Restaurantspesen sowie Hotelkosten
  •        Aufwendungen für die Nutzung und Instandhaltung lokaler Repräsentanz-Büros
  •        Kosten für die Anmietung von Immoibilien

Die Rückerstattung kann bis zum 30. Juni für das vorhergehende Geschäftsjahr beantragt werden, wobei sich der minimal erstattunsfähige Betrag auf KRW 300.000 beläuft.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen außerdem dabei, Ausgaben für Geschäftsreisen, Kongresse, Messeauftritte und Ähnliches in Korea zu senken und garantieren die Auszahlung des Erstattungsbetrags nach erfolgreicher Beantragung durch ABK auf Ihr heimisches Firmenkonto.

Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr Infos zu unseren Services oder ein individuelles Angebot für Ihre Unternehmung zu erhalten! 

 

So kommen Sie zu Ihrem individuellen Angebot